Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

Die allumfassende Einhaltung aller rechtlicher Regelungen in einer globaler werdenden Wirtschaftswelt ist eine ständige Herausforderung für Unternehmen und Führungskräfte. Durch unseren internationalen Kontext und Erfahrungen im Wirtschafts(straf)recht helfen wir in Compliance-Fragen. Wir vertreten auch Unternehmer, wenn wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, wehren unberechtigte Angriffe gegen das Unternehmen ab und haben eine besondere Expertise in der Anwendung und Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Eine besondere Herausforderung an die Unternehmensführung stellt der Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen dar. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich hierbei aus etwa den EU-AI Act und datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben, ist der Einsatz von KI auch ein Thema für die Mitarbeiterführung und oftmals wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens am Markt.

In den letzten Jahren kamen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance etwa folgende Fragestellungen und Arbeitsbereiche auf, die auch in den nächsten Jahren zunehmend die Unternehmen beschäftigen werden:

“Das Unternehmen muss so aufgebaut sein, dass Haftung und strafrechtliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung und Führungskräfte vermieden wird.“

Dr. Christoph Rückel
Rechtsanwalt

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Compliance

Wie vermeiden Unternehmen Haftung?

Wir beraten, wie Haftung vermieden und das Risiko für die Führungskräfte begrenzt werden kann. Präventive Maßnahmen, Compliance und Kenntnisse Wirtschaftsstrafrecht sind der Schlüssel zu Enthaftung von Unternehmen und Unternehmern.

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