Wir betreuen Unternehmen und Privatpersonen im Internationalen Recht. Dies umfasst zum Beispiel die Gründung von Zweigstellen europäischer Unternehmen in den USA oder die Vertretung amerikanischer oder israelischer Unternehmen in der EU. Wir kümmern uns und organisieren internationale Expansion einschließlich der damit verbundenen Aufgaben wie Mitarbeiterentsendung, Klärung von Steuerfragen, Compliance.
Im Zuge weitergehender Europäisierung und Internationalisierung unterliegt geschäftliches Agieren am Markt nicht immer nur nationalen Rechtsregelungen. Wir sorgen dafür, hier den Überblick zu behalten.
Aufgrund der Expertise unserer Anwälte liegt ein besonderer Fokus im internationalen und insbesondere auf Rechtsfragen zu
- Deutschland – USA
- Deutschland – Israel
- unternehmerische Tätigkeit von deutschen Unternehmen in Europa
- Erlangung oder Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für (noch) Ausland lebenden Menschen