Wir unterstützen bei Gesellschaftsgründungen, bei der Umstrukturierung von Gesellschaften oder deren Verkauf oder Erwerb. Wir kennen komplexe M&A-Prozesse und navigieren unsere Mandanten durch die Verhandlungen. Wir verhandeln Unternehmenskäufe oder -verkäufe oder auch größere Handelsverträge. Letztere prüfen wir auf rechtliche und Haftungsrisiken, immer natürlich mit einem Blick auf den höchstmöglichen Nutzen für den Mandanten. Hier hilft uns, dass fast alle Anwälte der Kanzlei bereits selber auf Unternehmensseite aktiv waren und so auch den Blick des Unternehmers kennen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst zum Beispiel
- Gesellschaftsgründungen, damit GmbH-Recht, Recht der Aktiengesellschaften und der Personengesellschaften
- Begleitung und Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern, etwa im Rahmen von Schiedsverfahren, bei der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern oder Gesellschaften
- Betreuung von rechtlichen Fragestellungen um Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Gesellschafterwechsel
- Mediation, etwa bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern mit dem Ziel, die Zukunft des Unternehmens zu sichern