Wir beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts und zu sozialrechtlichen Fragen, die in der Verantwortung der Geschäftsführung liegen. Hierbei sind wir nicht nur die Anwälte von Kündigungsschutzprozessen, wir beraten auch in Umstrukturierungsmaßnahmen, erstellen Sozialpläne und führen, wenn gewünscht, Verhandlungen mit dem Beteiligten, den Betriebsrat und Arbeitnehmervertretern. Wir helfen auch Führungskräften bei der Verhandlung von Verträgen, bei der Trennung von ihrem Arbeitgeber oder coachen diese in rechtlichen Fragen um die Mitarbeiterführung.
Die Wirtschaft ist auf gute und verlässliche Arbeitskräfte angewiesen, der Bereich Human Resources ist zentrale Verwaltungsaufgabe. Es herrscht in Zeiten des Fachkräftemangels ein reger Wettbewerb um die besten Mitarbeiter am Markt. Gleichzeitig geraten die Mitarbeiter in vielen Bereichen auch durch Umstrukturierungen und etwa durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, die zunehmend Arbeitsplätze ersetzt, unter Druck, müssen sich anders orientieren und umdenken.
Die Berücksichtigung sozialrechtlicher Fragestellungen spielt in der Beratungspraxis eine immer größere Rolle. Relevant sind hier z. B. Versäumnisse bei der Abführung von Sozialabgaben im Falle der Scheinselbstständigkeit. Dies ist das sicherlich wichtigste, aber nicht das einzige haftungsrechtliche „Minenfeld“ für die Geschäftsführung von Unternehmen.