Für Unternehmen jeder Größe halten wir Beratungspakete befreit, die sich an speziellen rechtlichen Vorgaben für Unternehmen orientieren. Durch die Beratungspakete werden gesetzliche Vorgaben im Unternehmen umgesetzt, um Risiken in Form von Haftung für das Unternehmen und Inanspruchnahme der Führungskräfte im Rahmen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts zu vermeiden. Für Unternehmen und deren spezielle Anforderungen können hier individuelle Festpreisangebote vereinbart werden.
Beratungspaket: Haftungsfalle Scheinselbstständigkeit
Mögliche Scheinselbstständigkeit ist besonders in Unternehmen, die viele freie Mitarbeiter, Freiberufler oder temporäre Arbeitskräfte beschäftigen, ein ständiges Risiko. Denn es droht, dass Beiträge zur Sozialversicherung nachgezahlt werden müssen und im schlimmsten Fall droht gar strafrechtlicher Verantwortlichkeit der Geschäftsführung.
Wir analysieren in einem ersten Schritt die Risiken im Unternehmen, geben Empfehlungen für eine mögliche Umgestaltung von Verträgen mit freien Mitarbeitern und erarbeiten-soweit gewünscht-ein Regelwerk zum Umgang mit solchen Vertragsverhältnissen. Hierdurch wird das Risiko aus der Scheinselbstständigkeit für Unternehmen und Geschäftsführung weitestgehend minimiert.
Beratungspaket: Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Das EU-Regelwerk des EU-AI-Acts ist bereits geltendes Recht und muss in Unternehmen bis 2026 weitestgehend umgesetzt sein.
Wir helfen Unternehmen, den Einsatz KI in die richtige rechtliche Bahn zu bringen, Chancen aus KI rechtssicher auszunutzen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um einen Missbrauch von KI zu verhindern.
Beratungspaket: Whistleblowerschutz – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Unternehmen
Das Hinweisgeberschutzgesetzes ist in Deutschland seit 2023 in Kraft und verpflichtet bereits Unternehmen. Diese müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten und ein Verfahren implementieren, mit welchen internen Meldungen bearbeitet werden. Wir helfen bei der Umsetzung der Einrichtung solcher Strukturen nach dem HinSchG.
Beratungspaket: Erstberatung Business in USA
Anwälte der Kanzlei haben Erfahrungen mit geschäftlichen Aktivitäten in den USA; Dr. Christoph Rückel, der sowohl eine deutsche als auch eine amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt, hat selber etwa 20 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet.
Wir bieten Unternehmen, die mit dem Gedanken einer Ausweitung ihrer geschäftlichen Tätigkeit in die USA spielen, an, in einem Workshop die Ideen hierzu gemeinsam zu entwickeln, eine Strategie für die Umsetzung und Machbarkeit festzulegen. Sodann setzen wir die Pläne gemeinsam um. Hierbei hilft bei Bedarf das US-Netzwerk der Kanzlei.
Beratungspaket: Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht
In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Viele Unternehmen möchten Fachkräfte aus dem Ausland anwerben. Wir helfen bei der rechtlichen Gestaltung, der Erlangung eines Aufenthaltstitels.
Daneben haben in vielen Teilen der Welt Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen Interesse daran, einen Aufenthalt in Deutschland zu haben oder gar eine deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen oder wiederzuerlangen. Rechtsgrundlage ist hier etwa Artikel 116 Grundgesetz, der es nach Formen von während der Nazizeit vertrieben erlaubt den Pass zu erhalten. Daneben gibt es spezielle Regelungen für Menschen, die oder deren Eltern früher die deutsche Staatsangehörigkeit hatten.
Mediation, Verhandlungsführung, Coaching….
Ein Gerichtsverfahren ist das Ende einer Eskalation eines Konfliktes. Wir vermeiden, wenn möglich, diese Eskalation. Wir verhandeln, vermitteln, beraten. Gute Verträge und offene Gespräche verhindern Ärger.
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