EU AI Act: Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Die technischen Möglichkeiten und Einsatzbereiche Künstlicher Intelligenz („KI“ oder in englischer Sprache „AI“) entwickeln sich rasant. Unternehmen integrieren KI zunehmend in ihre Arbeitsabläufe, wobei KI Aufgaben unterstützt, vorbereitet und teilweise vollständig übernimmt, die zuvor von Menschen ausgeführt wurden.
KI verwaltet, plant, führt aus – alle Unternehmen müssen sich daher mit den Potenzialen und Anwendungen von KI auseinandersetzen: Was hält die KI für die eigenen Geschäftsprozesse bereit, wie nutzt der Wettbewerber diese und wo liegen weitere Einsatzmöglichkeiten?
Der Einsatz künstlicher Intelligenz war bislang weitgehend ungeregelt. Nun haben die EU-Länder im Mai 2024 den sog. EU AI Act verabschiedet und beschlossen. Dieser gilt als das erste weltweite KI-Gesetz und ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, 24 Monate nach dem Inkrafttreten auch von Unternehmen anzuwenden.
Jedes Unternehmen muss sich die folgenden Fragen stellen: Was regelt die EU-Verordnung für den Einsatz von KI im Unternehmen? Gibt es Arten von KI, die verboten sind oder die Regeln unterliegen? Welche Regelungen gelten für mein Unternehmen und wie stellt man deren Einhaltung sicher?
Dabei ist der Einsatz von KI ein Compliance-Thema, Regeln des EU Acts und weitere gesetzliche Regelungen sind zu beachten und einzuhalten, Mitarbeiter sind zu schulen, Dokumentationspflichten einzuhalten. In einigen Fällen ist der Einsatz von KI sogar verboten.