Dr. Martin Ringel
Rechtsanwalt
Dr. Martin Ringel berät überwiegend Firmenkunden im Bereich Gesellschaftsrecht und bei Mergers & Acquisition und Joint Ventures. Er begleitet auch Mandanten in erbrechtlichen Fragen und bei der Regelung etwa von Unternehmensnachfolgen. Hierfür nutzt er langjährige Erfahrungen im Wirtschafts-, Handels- und Vertriebsrecht und kennt die komplexen Abläufe größerer Unternehmenstransaktionen. Weiterhin berät und vertritt er im Immobilienrecht.