Dr. Richard Friedrich
Rechtsanwalt, Maître en droit (Aix-Marseille)
Herr Dr. Richard Friedrich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Tübingen, Leipzig und Aix-en-Provence (Maîtrise en droit). Er hat an der Universität in Tübingen zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema promoviert (Dr. iur.).
Seine berufliche Tätigkeit begann Herr Dr. Friedrich im Jahre 2002 in einer mittelständischen Sozietät aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in Stuttgart, in der er im Jahr 2009 Sozius wurde. Von 2013 bis Juli 2025 hat Herr Dr. Friedrich gemeinsam mit Herrn Dr. Kensbock die Sozietät Friedrich & Kensbock Rechtsanwälte geführt. Seit August 2025 ist er in der Kanzlei WiTreu legal – Partnerschaft Rechtsanwälte mbB als Partner tätig.
Die fachlichen Schwerpunkte von Herrn Dr. Friedrich liegen seit dem Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, der Umstrukturierung sowie dem Erwerb und Verkauf von Unternehmen, auch mit grenzüberschreitenden Bezügen, sowie der Prozessführung in diesen Bereichen.
Darüber hinaus ist er insbesondere seit seiner Tätigkeit in der Sozietät Friedrich & Kensbock im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge tätig und berät Unternehmer und Privatpersonen in erbrechtlichen Fragestellungen. Nach Erbfällen wird er mit der Umsetzung der letztwilligen Verfügungen beauftragt und ist in der (außergerichtlichen) Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen tätig.
Er hat den Masterstudiengang Erbrecht und Unternehmensnachfolge der Jurgrad GmbH in Münster bis auf die Masterarbeit abgeschlossen, die noch nachfolgen wird.
Herr Dr. Friedrich ist als zertifizierter Testamentsvollstrecker seit 2013 in der Beratung von Testamentsvollstreckern tätig. In Einzelfällen ist er für die Auseinandersetzung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker bestimmt.
Herr Dr. Friedrich ist Mitglied in zwei Beiräten mittelständischer Unternehmen sowie Mitglied des Aufsichtsrates einer AG.
Er ist Mitglied in entsprechenden Arbeitsgemeinschaften, insbesondere der ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht und der ARGE Erbrecht im deutschen Anwaltverein sowie in entsprechenden Vereinigungen, unter anderem dem Club d’affaires franco-allemand.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Herr Dr. Friedrich Referent in den genannten Bereichen und hält Schulungen für Unternehmen und für wirtschaftliche Vereinigungen, teilweise gemeinsam mit Kollegen der WirtschaftsTreuhand GmbH.