Vertragsrecht insbesondere Handels- und Vertriebsrecht

Wir beraten, unterstützen und entwerfen für unseren Mandanten im privaten und geschäftlichen Bereich Verträge. Dabei ist für uns als wirtschaftliche Berater klar, dass Verträge mit kleinerem Umfang und auch geringerer Wichtigkeit andere Herangehensweise erfordern, als Verträge mit größerem Umfang und mit hoher Wichtigkeit.

Wir helfen beim Abschluss, der Verhandlung sowie bei der Bewertung solcher Verträge und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Verhandlungsstrategien für das beste Ergebnis. Die rechtlichen Risiken müssen gegen die wirtschaftlichen Möglichkeiten abgewogen werden; daher ist oft auch ein gewisser Pragmatismus erforderlich – wichtig ist, dass das Risiko geschäftlichen und wirtschaftlichen Handelns bekannt ist.

Für unsere unternehmerischen Mandanten spielen nationale und internationale Handels- und Dienstleistungsbeziehungen eine bedeutende Rolle. Wir begleiten und beraten unternehmerische Mandanten unter anderem in nachfolgenden Bereichen und setzen erforderlichenfalls auch deren Interessen durch:

  • Entwicklungs- und Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen;
  • Liefer- und Vertriebsverträge im Hinblick auf Güter, Anlagen, Maschinen und Know-how;
  • Unternehmensverträge, insbesondere die Verpachtung von Unternehmen;
  • Gewerbliche Mietverträge;
  • Verträge mit Absatzmittlern, Insbesondere Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge;
  • Lizenz- und Franchiseverträge im Hinblick auf die Überlassung von Know-how, Produktionstechnologie und sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung.

 

Wir helfen auch im Fall von Vertragsstreitigkeiten und beraten, soweit Sie dies wollen, mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung und der Fortsetzung der bestehenden Geschäftsbeziehung.

“Ein guter Vertrag berücksichtigt die zentralen wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten. Andernfalls werden Verträge nicht bzw. nicht langfristig abgeschlossen bzw. führen aufgrund des Streitpotentials zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.“

Dr. Richard Friedrich
Rechtsanwalt

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Dr. Richard Friedrich
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Rechtliche Beratung kann nie isoliert erfolgen. Wir kennen uns in Unternehmen aus und koordinieren unsere Tätigkeiten stets mit Experten aus der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung und mit den Führungskräften.

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