Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Zum langfristigen Unternehmenserfolg gehört ganz wesentlich die Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge. Deren Planung und Sicherung stellt den Unternehmer oft vor erhebliche Herausforderungen.

Die entsprechenden Überlegungen sollten angesichts der vielfältigen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig erstellt und einer Lösung zugeführt werden.

Wir begleiten sowohl den Unternehmer als auch das Unternehmen bei der Umsetzung sowohl einer internen Unternehmensnachfolge als auch erforderlichenfalls beim Verkauf des Unternehmens. Wir verstehen uns im Rahmen der internen Unternehmensnachfolge dabei als zentraler Berater im Rahmen der Übertragung rechtlicher Verantwortung auf den/die Nachfolger. In diesem Zusammenhang beraten und unterstützen wir bei der Anpassung der Strukturen. Wir bieten den Wünschen und Interessen der Unternehmer gerecht werdende Lösungen an, die einen dauerhaften Erfolg des Unternehmens auch nach der Nachfolge sicherstellen. Schwerpunkte sind neben der gesellschaftsrechtlichen Beratung die Anpassung von Organisations- und Entscheidungsstrukturen.

Weiterer wesentlicher Beratungsbereich ist die Absicherung der Unternehmensnachfolge durch entsprechende erbrechtliche Gestaltungen, die einerseits in Übereinstimmung mit den gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen stehen, anderseits aber auch langwierige erbrechtliche Auseinandersetzungen insbesondere bzgl. entsprechender Ausgleichsregelungen vermeiden helfen.

Auch die Beratung von – unternehmensverbundenen – Stiftungen gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern im Bereich der Nachfolgeplanung. Dies umfasst unter anderem die konzeptionellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung der Stiftung, die Abstimmung mit den einzubindenden Behörden sowie die laufende rechtliche und steuerliche Beratung von Stiftungen, von Stiftungsvorständen und Stiftungsräten. Im Einzelfall können wir auch die Organstellung in Stiftungen übernehmen.

Wir arbeiten hierbei auch eng und vertrauenswürdig mit anderen Beratern unserer Mandanten sowie mit deren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. Mandatsschutz ist für uns selbstverständlich.

“Für mittelständische und Familienunternehmen ist eine generationsübergreifende Planung essentiell.“

Dr. Martin Ringel & Dr. Richard Friedrich
Rechtsanwälte

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Gesellschaftsrecht und M&A

Nachfolge im Unternehmen: Zahlen, Recht und Strategie im Blick

Unternehmensnachfolge verlangt strategisches Vorgehen. Bereiten Sie sich vor. Schauen Sie die Zahlen des Unternehmens an. Wie sieht die steuerliche Seite aus? Erbrechtliche und familienrechtliche Fragen spielen eine Rolle. All das ist auch mit gesellschaftsrechtlichen Fragen verbunden.

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