Unsere erbrechtliche Beratung geht über den Bereich der Absicherung der Unternehmensnachfolge hinaus. Die Absicherung der Weitergabe von selbstgeschaffenem, unternehmerischen und privaten Vermögen an Familie oder an Dritte stellt das Kerngebiet unserer Beratung dar, die nicht (ausschließlich) dem Gesetz überlassen werden sollte.
Das Erbrecht spielt deshalb insbesondere bei der lebzeitigen oder testamentarischen Übertragung von Vermögen eine Rolle, hat aber auch eine oftmals unterschätzte Bedeutung im Rahmen der sog. Notfallplanung sowie für Ausgleichs- und Gleichbehandlungsüberlegungen bei Unternehmensnachfolgen.
Nach dem Tod ist es in vielen Fällen für Erben und Pflichtteilsberechtigte ratsam, sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Im Vordergrund steht für uns dabei die einvernehmliche Lösung der anstehenden Fragen und die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Unser diesbezügliches Angebot umfasst dabei insbesondere:
- Beratung bei der Frage der Alternativen: Übertragung von Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten und/oder des Übergangs erst beim Tod des Erblassers;
- Gestaltung und Umsetzung der Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag);
- Beratung bei der Ausgestaltung von Schenkungsverträgen zu Lebzeiten;
- Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten und deren mögliche Begrenzungen;
- Einbeziehung der steuerlichen Berater für die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer;
- Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen;
- Führung der Verhandlung bzgl. der Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften bis hin zur Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten;
- Beratung und Unterstützung der Testamentsvollstrecker, ggf. Übernahme der Testamentsvollstreckung.